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Zeltcamping mit einer Jugendgruppe: Genehmigung und Betreuung vorbereiten

09.10.2026

Vor der Buchung sollten Gruppenleitung und Platzbetreiber schriftlich klären, ob der Platz Jugendgruppen aufnimmt und welche elterlichen Einwilligungen verlangt werden. Für die Betreuung ist wichtig zu wissen, dass Aufsicht auch vertraglich übernommen werden kann.

Erst klären: Welcher Platz passt zur Gruppe?

Bei einer Jugendfreizeit ist „Zeltplatz frei?“ nur die erste Frage. Der Deutsche Camping-Club führt in seinem Beratungsblatt Plätze mit separatem Jugendbereich auf, die allein reisende Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren aufnehmen. Das Blatt ist eine Orientierung, keine aktuelle Zusage für einen bestimmten Platz: Erfragen Sie direkt beim Betreiber die Altersgrenzen, Gruppenregeln, Kapazität und benötigten Unterlagen. Lassen Sie sich die Buchung für die Gruppe schriftlich bestätigen. Geben Sie dabei Altersspanne, Teilnehmendenzahl, Zahl der Zelte, An- und Abreisezeiten sowie den Namen der verantwortlichen Leitung an. Fragen Sie außerdem nach Stornobedingungen, Anzahlung, Ruhezeiten, Sanitäranlagen, Trinkwasser, Fahrzeugzufahrt und ob Kochen oder ein Lagerfeuer überhaupt gestattet ist. Eine klare Bestätigung verhindert, dass eine normale Einzelbuchung später als unerlaubte Gruppenbelegung gilt.

Genehmigung hängt vom Ort und der Fläche ab

Ein Waldstück ist nicht automatisch ein Zeltplatz. In Nordrhein-Westfalen nennt das Landesforstgesetz das Zelten im Wald als Handlung, für die eine besondere Befugnis erforderlich ist. Wer außerhalb eines dafür zugelassenen Campingplatzes planen will, sollte daher vor Zusagen an die Gruppe die Zustimmung des Grundstückseigentümers und die örtlich zuständige Stelle klären. Je nach Fläche können zusätzlich Schutzgebietsregeln, kommunale Vorgaben oder Wald- und Brandschutzbestimmungen eine Rolle spielen. Das NRW-Beispiel ist keine pauschale Rechtsauskunft für andere Länder oder konkrete Standorte. Fragen Sie bei der Gemeinde beziehungsweise zuständigen Forst- oder Naturschutzstelle nach, welche Freigaben für genau diese Fläche und diesen Zeitraum gelten. Feuer separat prüfen: Nicht aus der Erlaubnis zum Zelten auf eine Erlaubnis zum Feuermachen schließen. Halten Sie Auskunft, Auflagen und Ansprechpartner schriftlich fest.

Betreuung nicht mit einer Zahl abhaken

Für die Aufsicht gibt es in den hier herangezogenen Quellen keine feste Betreuer-Teilnehmenden-Quote. Maßgeblich ist eine passende Organisation für Alter, Gruppengröße, Gelände und Aktivitäten. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass auch eine Person, die die Aufsicht vertraglich übernimmt, für Schäden unter den Voraussetzungen des § 832 verantwortlich sein kann; es sieht zugleich eine Ausnahme vor, wenn die Aufsichtspflicht erfüllt wurde. Das ist ein Grund, Aufgaben nicht beiläufig zu verteilen. Benennen Sie eine hauptverantwortliche Leitung und eine Vertretung, die bei Krankheit oder Notfall übernehmen kann. Planen Sie Aufsicht auch für Nacht, Toilettengänge, Ausflüge und Situationen, in denen einzelne Teilnehmende die Gruppe verlassen müssen. Machen Sie Zuständigkeiten für Anwesenheitskontrollen, Erste Hilfe, Kontakt zu Sorgeberechtigten und Notruf klar. Umfang und Intensität sollten zum konkreten Risiko passen; bei Unsicherheit beraten lassen, statt eine vermeintlich allgemeingültige Quote zu übernehmen.

Unterlagen bündeln und den Ablauf durchplanen

Erstellen Sie eine Liste mit Namen, Geburtsdaten, Notfallkontakten und Abholregelung. Klären Sie mit den Sorgeberechtigten, welche Informationen die Leitung im Notfall benötigt, etwa relevante Allergien oder Medikamente. Bewahren Sie sensible Angaben geschützt auf und geben Sie sie nur an zuständige Betreuungspersonen weiter. Der DCC empfiehlt für die in seinem Beratungsblatt aufgeführten Jugendplätze eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, die der Platzleitung vorzulegen ist. Erfragen Sie beim konkreten Platz, ob und in welcher Form diese Unterlage benötigt wird. Packen Sie Buchungsbestätigung, Platzordnung, Zustimmungen, Anreiseplan, Kontaktdaten des Platzes und die Rollenverteilung der Betreuung zusammen. Legen Sie einen Treffpunkt und ein Vorgehen fest, falls jemand vermisst wird oder sich das Wetter verschlechtert. Geben Sie Teilnehmenden vorab einfache Regeln: Platzgrenzen, Buddy-System, Verhalten an Wasser oder Feuer und wen sie jederzeit ansprechen können. Beginnen Sie mit Platz- und Flächenklärung, bevor Sie verbindlich werben oder Anzahlungen einsammeln. Danach folgen Buchungsbestätigung, Unterlagen, Betreuungseinteilung und ein letzter Abgleich der Teilnehmendenzahl. Beispiel: Für 18 Jugendliche könnten Sie erst die Kapazität und Gruppenbedingungen schriftlich sichern und prüfen, ob für alle Programmpunkte ausreichend verantwortliche Erwachsene eingeteilt sind. Die Zahl ist nur ein Planungsbeispiel, keine gesetzliche Mindestbesetzung. Ändern sich Ort, Teilnehmerzahl oder Programm – insbesondere geplantes Zelten im Wald –, prüfen Sie die Zustimmung erneut. Dieses Vorgehen macht deutlich, dass Standortklärung und Betreuung zusammengehören.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz
  2. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
  3. Deutscher Camping-Club e. V.