Wohnwagen nach der Winterpause: Funktionsprüfung vor der ersten Fahrt
09.10.2026
Nach der Winterpause wird der Wohnwagen vor der ersten Fahrt systematisch geprüft: zuerst auf sichtbare Schäden, dann auf Elektrik, Reifen und Bremsen, anschließend auf Wasser- und Gasanlage sowie Fristen und Beladung.
Erst außen und elektrisch prüfen
Beginnen Sie mit einem Rundgang, bevor Sie den Wohnwagen beladen: Suchen Sie nach sichtbaren Feuchtigkeitsspuren und Beschädigungen, besonders nach dem Überwintern im Freien. Klemmen Sie eine ausgebaute Batterie wieder an. Prüfen Sie danach innen und außen die Beleuchtung, vor allem Blinker und Bremslicht. Funktioniert etwas nicht oder fällt eine Beschädigung auf, erst beheben lassen und nicht auf der ersten Tour darauf hoffen, dass es sich von selbst erledigt.
Reifen und Bremsen sind kein Nebenpunkt
Messen Sie den Reifendruck und gleichen Sie ihn mit den Angaben für Ihren Caravan ab; eine pauschale Zahl passt nicht zu jedem Modell und jeder Beladung. Kontrollieren Sie außerdem Profil und DOT-Kennzeichnung an der Flanke, um den Zustand und das Alter der Reifen einzuschätzen. Ein gutes Profil allein beantwortet nicht alle Fragen zum Reifenzustand. Testen Sie die Bremsen vor der Fahrt. Beim Wohnwagen gehören auch die freie Bewegung der Auflaufbremse und die Seilzüge dazu. Wenn etwas klemmt, beschädigt wirkt oder Sie die Wirkung nicht sicher beurteilen können, ist eine Fachwerkstatt die richtige Adresse – ein kurzer Check ersetzt keine Instandsetzung.
Wasseranlage kontrolliert wieder in Betrieb nehmen
Füllen Sie die Anlage erst, wenn Sie prüfen können, ob sie dicht bleibt. Spülen Sie Leitungen und kontrollieren Sie Wasserhähne, Anschlüsse und zugängliche Bereiche auf austretendes Wasser sowie auf ordnungsgemäße Funktion. Treten Undichtigkeiten auf, lassen Sie das Wasser ab und beheben Sie die Ursache, bevor Schränke oder Boden unbemerkt Feuchtigkeit aufnehmen. Das ist besonders wichtig, wenn die Anlage für den Winter entleert war.
Gasgeräte testen – Prüffrist nicht übersehen
Kontrollieren Sie Schläuche auf erkennbare Schäden und prüfen Sie, ob Kocher, Heizung und Warmwasserboiler funktionieren. Das ist ein Funktionstest, aber keine Sicherheitsprüfung der Anlage: Für die unter § 60 StVZO fallenden Flüssiggasanlagen gilt die wiederkehrende Prüfung im 24-Monats-Abstand; nach prüfpflichtigen Änderungen muss sie vor der Wiederinbetriebnahme stattfinden. Ist der Termin fällig, war eine Änderung an der Anlage nötig oder besteht Zweifel an der Dichtheit, lassen Sie die Anlage von einer dafür befugten Person prüfen. Bei Gasgeruch: Gaszufuhr schließen, nicht zünden und fachkundige Hilfe holen.
Fristen, Beladung und erster Probelauf
Prüfen Sie vor Abfahrt, ob die Hauptuntersuchung ansteht. Räumen Sie den Wohnwagen anschließend so ein, dass bewegliche Gegenstände gesichert sind und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Ein bewusst kurzer Probelauf in der Nähe ist ein praktischer letzter Schritt: Achten Sie auf auffällige Geräusche, ungewöhnliches Bremsverhalten oder eine ausgefallene Beleuchtung. Er ersetzt weder den gründlichen Standcheck noch eine Reparatur. Bei ungeklärten Sicherheitsmängeln bleibt der Caravan stehen, bis sie geklärt sind.