Tankgasflasche im Camper: Befüllung und Einbau richtig einordnen
09.10.2026
Seit Juni 2026 führt der DVGW ein aktualisiertes Arbeitsblatt G 607 für Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Mobilheimen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Tankflaschen in Deutschland an öffentlichen LPG-Tankstellen befüllt werden dürfen: Der DVFG verneint das weiterhin. Einbau, Befüllung und Prüfung sind getrennte Fragen.
Tankflasche heißt nicht automatisch Tankstellen-Freigabe
Eine Tankgasflasche – oft Tankflasche genannt – ist ein wiederbefüllbarer Druckbehälter für die Gasversorgung des Freizeitfahrzeugs. Bei der Planung lohnt es sich, drei Dinge auseinanderzuhalten: die technische Regel für die Anlage im Fahrzeug, die zulässige Art der Befüllung und die wiederkehrende Gasprüfung. Der DVGW führt die Ausgabe G 607 vom Juni 2026 für Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Mobilheimen. Der DVFG erläutert, dass die aktualisierte Regel nun konkrete Einbau-, Befestigungs- und Ausstattungsanforderungen für Tankflaschen enthält. Das ist eine Änderung gegenüber der früheren Unsicherheit rund um deren Einordnung. Sie ist aber kein Freibrief für jede Nutzung: Der DVFG sagt ausdrücklich, dass die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen in Deutschland derzeit weiterhin nicht zulässig ist. Der Verband nennt eine Anpassung der Betriebssicherheitsregel als noch in Vorbereitung. Das ist die praktische Trennlinie: Eine Anlage kann fachgerecht eingebaut und geprüft sein, ohne dass damit automatisch die Selbstbefüllung an einer öffentlichen Autogas-Zapfsäule erlaubt wäre. Wer auf Reisen tankt, sollte nicht aus dem Wort „Tankflasche“ oder aus einer eingebauten Außenfüllöffnung auf eine Erlaubnis schließen. Diese Einordnung bezieht sich auf Deutschland und den recherchierten Stand vom 9. Oktober 2026; Anforderungen und Vollzug im Ausland können abweichen.
Einbau: zuerst die Gesamtanlage klären
Die G 607 behandelt die Tankflasche als Teil einer Flüssiggasanlage, nicht als isoliertes Zubehör. Deshalb sollte ein Einbaugespräch nicht bei der Frage enden, ob die Flasche in den vorhandenen Schrank passt. Klären Sie mit einem fachkundigen Einbauer, welches Behälter- und Füllsystem konkret vorgesehen ist, wie die Flasche dauerhaft befestigt wird und ob die Leitungsführung sowie der Anschluss zur Fahrzeugkonfiguration passen. Ein greifbarer Prüfpunkt ist der Weg der Füllleitung: Der DVFG gibt die Vorgabe wieder, dass der Füllschlauch nicht durch den Wohnraum verlaufen darf. Lassen Sie sich deshalb am Fahrzeug zeigen, wo der Außenanschluss sitzt und wie die Verbindung bis zum Druckbehälter geführt wird. Fragen Sie zugleich, welche sicherheitsrelevante Ausstattung für genau dieses System vorgesehen ist und welche Einbauunterlagen oder Kennzeichnungen Sie für spätere Prüfungen aufbewahren sollen. Die verfügbaren Quellen legen nicht jede mögliche Fahrzeug- oder Produktkonfiguration fest; eine pauschale Selbsteinbau-Anleitung wäre daher keine sichere Abkürzung. Auch der Einbauzustand gehört in die Dokumentation: Vor der Montage Fotos von Flaschenkasten, Leitungsweg und vorgesehenem Anschluss zu machen, hilft, offene Punkte mit dem Fachbetrieb konkret zu besprechen. Das ist eine Planungsmaßnahme, kein Ersatz für technische Abnahme oder Prüfung.
Befüllung und Prüfung sind verschiedene Freigaben
Eine verbreitete Verwechslung ist, die Gasprüfung der Fahrzeuganlage als Erlaubnis zum Befüllen zu verstehen. Das sind unterschiedliche Fragen: Die Prüfung bewertet die Flüssiggasanlage nach den einschlägigen Vorgaben; die Befüllung an der Zapfsäule unterliegt eigenen Regeln für Tankstellen und Druckbehälter. Laut DVFG bleibt die öffentliche Befüllung in Deutschland derzeit unzulässig, auch wenn die Tankflasche im Fahrzeug installiert ist. Für die erfassten, nicht zum Antrieb bestimmten Flüssiggasanlagen nennt § 60 StVZO eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend alle 24 Monate. Die Vorschrift verweist im abgerufenen Text auf die G 607-Ausgabe August 2022; während der DVGW-Seite zugleich die Ausgabe Juni 2026 aufführt. Bei einer neueren Anlage oder einer Umrüstung sollten Sie diese Fassungen nicht eigenmächtig gleichsetzen: Lassen Sie vom anerkannten Sachkundigen klären, welche Anforderungen im konkreten Fall gelten und ob die Änderung eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme auslöst. Praktisch heißt das: Vor dem Termin Einbau- und Behälterunterlagen bereitlegen, die letzte Prüfbescheinigung mitnehmen und bei Änderungen offen angeben, was am System verändert wurde. Der 24-Monats-Abstand ist keine Empfehlung, sondern die im Gesetz genannte Wiederholungsfrist für die dort erfassten Fahrzeuge.
Eine kurze Entscheidungshilfe vor dem Umbau
Wenn Sie eine Tankgasflasche erwägen, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor. Erstens: Beschreiben Sie dem Fachbetrieb Ihr Fahrzeug und den geplanten Einsatzzweck, einschließlich vorhandener Flaschen, Tank oder Außenversorgung. Zweitens: Lassen Sie das konkrete Behälter- und Leitungs-Konzept samt Befestigung und Füllschlauchweg prüfen. Drittens: Fragen Sie ausdrücklich, welche Einbauanforderungen nach G 607 für genau diese Anlage gelten und welche Unterlagen Sie erhalten. Viertens: Vereinbaren Sie, wer die erforderliche Gasprüfung vor Inbetriebnahme beziehungsweise nach einer prüfpflichtigen Änderung vornimmt und wann die nächste Wiederholungsprüfung fällig ist. Und bevor Sie mit der Flasche zur LPG-Säule fahren: Prüfen Sie die Befüllfrage unabhängig vom Einbau. Nach der vom DVFG veröffentlichten deutschen Einordnung vom Juli 2026 ist das Befüllen von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen hierzulande weiterhin nicht zulässig. Ein korrekt eingebautes System und die bestandene Gasprüfung heben diese Einschränkung nicht auf. Falls Regeln geändert werden, ist eine neue Prüfung der aktuellen amtlichen und technischen Vorgaben nötig.