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Sturmschäden beim Camping: Schaden dokumentieren und Zuständigkeit klären

09.10.2026

Nach einem Unwetter zählen zuerst Sicherheit und eine nachvollziehbare Bestandsaufnahme. Fotos, Schadensliste und zeitnahe Meldung helfen, den Hergang zu belegen. Wer zahlt, hängt vom beschädigten Gegenstand, dem konkreten Vertrag und gegebenenfalls davon ab, ob jemand den Schaden fahrlässig verursacht hat.

Erst sichern, dann dokumentieren

Gehen Sie nicht in ein beschädigtes Vorzelt oder unter lose Äste, solange noch etwas einstürzen oder herabfallen kann. Bringen Sie Menschen und Tiere aus dem Gefahrenbereich und folgen Sie den Anweisungen des Campingplatzes oder der Einsatzkräfte. Sobald es gefahrlos möglich ist, halten Sie den Zustand fest, bevor Sie aufräumen: Machen Sie Übersichtsaufnahmen des Stellplatzes und Nahaufnahmen von Rissen, verbogenen Gestängen, gelösten Befestigungen, beschädigten Gegenständen und möglichen Einschlagstellen. Ein Maßstab im Bild, etwa ein Zollstock, kann Größenverhältnisse verdeutlichen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine möglichst detaillierte Foto- oder Videodokumentation und rät, beschädigte Sachen zunächst nicht wegzuwerfen. Beschriften Sie die Dateien oder notieren Sie, wo und wann sie entstanden sind. Ergänzen Sie eine Liste mit Gegenstand, Alter, sichtbarem Schaden und geschätztem Kauf- oder Reparaturbeleg; eine Schätzung klar als solche markieren.

Hergang und Belege festhalten

Notieren Sie Datum und ungefähre Uhrzeit, den Stellplatz, den Wetterverlauf und was Sie selbst beobachtet haben. Halten Sie getrennt fest, was sicher bekannt ist und was nur vermutet wird: „Markise nach Böe aus der Halterung gerissen“ ist belastbarer als eine ungeprüfte Aussage über eine bestimmte Windstärke. Sichern Sie, falls verfügbar, Wetterwarnungen, Nachrichten des Platzes, Buchungsdaten und Kontaktdaten von Zeuginnen oder Zeugen. Der ADAC nennt für seine Camping-Schadenmeldung den Standort, eine Schadenschilderung, den Schadentag und Bilder als benötigte Angaben. Das ist eine nützliche Checkliste, aber keine Garantie, dass ein anderer Versicherer dieselben Unterlagen verlangt. Belege oder Kaufnachweise können helfen, den beschädigten Gegenstand zuzuordnen und seinen Wert nachvollziehbar zu machen.

Folgeschäden begrenzen und melden

Sobald die Beweissicherung erledigt ist, begrenzen Sie weitere Schäden, sofern es sicher und zumutbar ist: Räumen Sie etwa lose Gegenstände aus dem Regen oder decken Sie Ausrüstung provisorisch ab. Fotografieren Sie den Zustand vor und nach einer Sicherungsmaßnahme und bewahren Sie beschädigte Teile auf, bis der Versicherer etwas anderes mitteilt. Melden Sie den Schaden zeitnah und wahrheitsgemäß. Schicken Sie die Dokumentation über den vorgesehenen Kanal und bitten Sie schriftlich um das weitere Vorgehen, insbesondere bevor Sie größere Reparaturen beauftragen oder Sachen entsorgen. Notieren Sie Datum, Ansprechpartner und Schadennummer. Bei akuter Gefahr hat Sicherheit Vorrang vor Fotos; die Dokumentation lässt sich nachträglich ergänzen.

Welche Versicherung könnte zuständig sein?

Ordnen Sie den Schaden zuerst dem beschädigten Gegenstand zu: Fahrzeug, festes Inventar, Zelt oder bewegliche persönliche Ausrüstung können unterschiedlichen Verträgen zugeordnet sein. Prüfen Sie für jedes Teil Police und Bedingungen statt von einer pauschalen „Unwetterversicherung“ auszugehen. Als Beispiel führt der ADAC bei seiner Campingversicherung für Standfahrzeuge Sturm ab Windstärke 7 als versicherte Gefahr auf; das sagt nichts darüber aus, ob ein beliebiges Reise-Zelt, lose Ausrüstung oder ein anderes Produkt versichert ist. Auch besondere Bedingungen können entscheidend sein: Beim ADAC-Angebot ist Versicherungsschutz für Sachen außerhalb des verschlossenen Standfahrzeug-Zelts an Beaufsichtigung geknüpft. Fragen Sie Ihren Versicherer ausdrücklich, welcher Vertrag für welchen beschädigten Gegenstand in Betracht kommt und welche Nachweise er benötigt.

Haftung des Platzes nicht voraussetzen

Ist ein Baum, Ast oder eine Einrichtung auf dem Campinggelände auf Zelt oder Fahrzeug gefallen, melden Sie den Vorfall der Rezeption und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Sachverhalts. Fotografieren Sie, soweit gefahrlos möglich, den Schaden, den Standort und erkennbare Auffälligkeiten am Gegenstand; notieren Sie frühere Hinweise oder Absperrungen, ohne daraus selbst einen Haftungsnachweis abzuleiten. Dass der Schaden auf dem Platz entstand, bedeutet nicht automatisch, dass der Betreiber zahlen muss. § 823 Absatz 1 BGB nennt für einen Ersatzanspruch unter anderem eine vorsätzliche oder fahrlässige widerrechtliche Verletzung von Eigentum. Ob eine Pflicht verletzt wurde und ob dies den Schaden verursacht hat, hängt von den Umständen und Beweisen ab. Melden Sie den Vorgang daher sowohl dem Betreiber als auch dem eigenen Versicherer und lassen Sie die Haftungsfrage offen, bis sie geprüft ist.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale
  2. ADAC
  3. ADAC
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz