CampingprotokollRatgeberRechner

Kurtaxe beim Camping: Zuständigkeit und Preisangaben aktuell prüfen

09.10.2026

Beim Camping gibt es keinen verlässlichen Einheitspreis für die Kurtaxe: Entscheidend sind örtliche Regeln, Aufenthalt und Reisedatum. Prüfen Sie Satzung und Platzpreisliste getrennt und lassen Sie sich den Endbetrag für Ihre Reise bestätigen.

Warum es keinen bundesweiten Einheitspreis gibt

Kurtaxe, Kurbeitrag und Gästebeitrag klingen ähnlich, sind aber keine verlässlichen Hinweise auf denselben Tarif oder dieselbe Zuständigkeit. Selbst innerhalb Bayerns unterscheidet das BayernPortal den Kurbeitrag an anerkannten Kur- und Erholungsorten von der Kurtaxe in den Staatsbädern; für den Kurbeitrag ist die örtliche Satzung maßgeblich ([BayernPortal: Kurbeitrag und Kurtaxe](https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/93108826492?locale=de)). Das Kommunalabgabengesetz des Landes verlangt ebenfalls eine besondere Abgabesatzung als Grundlage ([BAYERN.RECHT: Kommunalabgabengesetz](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG/true)). Daraus folgt für die Reiseplanung: Ein Preis aus einem Nachbarort oder aus dem Vorjahr lässt sich nicht einfach übertragen. Prüfen Sie die Regeln der konkreten Gemeinde für den Aufenthaltszeitraum, nicht nur die Bezeichnung im Buchungsportal. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Preisangaben kontrollieren; er ersetzt nicht die geltende Satzung oder eine Auskunft der Kommune.

Wer kassiert – und wer entscheidet?

Die Gemeinde beziehungsweise die in ihrer Satzung bestimmte Stelle legt die örtlichen Regeln fest. Der Campingplatz kann die Abgabe an der Rezeption einziehen, muss sie aber nicht in jedem Ort nach demselben Verfahren behandeln. Für Bayern sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Satzungen Campingplatzinhabern bestimmte Melde-, Einhebungs- und Abführungspflichten auferlegen können ([BAYERN.RECHT: Art. 7 KAG](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG/true)). Das erklärt, weshalb ein Platz den Betrag auf der Rechnung erhebt, obwohl die örtliche Regelung den Rahmen vorgibt. Bei einer unklaren Rechnung fragen Sie deshalb konkret: Ist der Betrag eine kommunale Abgabe oder ein Preisbestandteil des Campingplatzes? Für welche Personen und Nächte wird er berechnet, und wird er vor Ort oder schon bei der Buchung fällig? Bei Zweifeln zum Gästekreis oder zu einer Befreiung ist die Gemeinde die bessere Anlaufstelle als eine allgemeine Preisliste.

Preisangaben mit Reisezeitraum abgleichen

Der Campingpark Oberammergau führt in seiner 2026er Preisliste die Kurtaxe gesondert mit 2,50 Euro pro Person auf und weist zugleich darauf hin, dass Änderungen möglich sind ([Preisliste des Campingparks Oberammergau](https://www.campingpark-oberammergau.de/page/de/campingplatz/preisliste)). Das ist ein konkretes Beispiel für diesen Platz, kein Richtwert für andere Reiseziele. Vor allem saisonale Platzpreise und kommunale Abgaben können unterschiedlichen Bedingungen folgen. Vergleichen Sie beim Reiseziel daher nicht allein die große Übernachtungszahl. Kontrollieren Sie, ob ein Betrag pro Person, Nacht, Aufenthalt oder etwa pauschal erhoben wird und welche Altersgruppen beziehungsweise Ausnahmen die Satzung nennt. Ein Rechenbeispiel macht den Effekt sichtbar: Wenn laut für die Reise geltender Regel zwei Erwachsene je 2,50 Euro pro Nacht zahlen und sie vier Nächte bleiben, ergibt sich für diese Position 20 Euro (2 × 2,50 × 4). Das Beispiel setzt diese Bedingungen voraus; es sagt nichts über die tatsächlich geltende Satzung für einen bestimmten Ort aus.

Was der Gesamtpreis aussagt – und was nicht

Für Preisvergleiche ist die Preisangabenverordnung relevant: Sie verlangt grundsätzlich Gesamtpreise, wenn ein Unternehmer Verbraucherleistungen zu Preisen anbietet oder bewirbt. Zugleich nimmt sie Leistungen öffentlicher Körperschaften aus, sofern es nicht um Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte geht ([PAngV, §§ 1 und 3](https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/BJNR492110021.html)). Deshalb sollte man nicht pauschal behaupten, jede Kurtaxe müsse stets in den angezeigten Camping-Nachtpreis eingerechnet sein – entscheidend sind unter anderem die Art der Abgabe und wer sie erhebt. Praktisch hilft eine schriftliche Aufschlüsselung: Platz, Personen, Nächte, Strom oder weitere Extras und die Kurtaxe als eigene Position. Lassen Sie sich bestätigen, ob der Buchungsbetrag alle für Ihre konkrete Belegung fälligen Kosten enthält oder ob eine örtliche Abgabe bei Anreise hinzukommt.

Kurze Prüfliste vor dem Buchen

1. **Ort und Datum festhalten:** Öffnen Sie die aktuelle Satzung oder Kurtaxordnung des Reiseziels und prüfen Sie Gültigkeitszeitraum, Satz und Fälligkeit. Die Zuständigkeit und Bedingungen sind örtlich zu klären ([BayernPortal](https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/93108826492?locale=de)). 2. **Berechnungsbasis nachlesen:** Achten Sie auf Zahl der zahlungspflichtigen Personen, Alter, Aufenthaltsdauer, mögliche Befreiungen und die Frage, ob eine Nacht zählt. Diese Einzelheiten können nicht aus einem fremden Campingplatzpreis abgeleitet werden. 3. **Platzpreisliste gegenchecken:** Prüfen Sie Saison und Stand der Preisliste. Ein Betreiber kann wie im Oberammergau-Beispiel eine kommunale Abgabe separat ausweisen; eine Preislistennotiz ist aber kein Ersatz für die aktuelle Ortsregel. 4. **Endbetrag anfragen:** Bitten Sie den Platz um eine Aufstellung für Ihre genaue Belegung und fragen Sie, ob noch vor Ort gezahlt wird. Bewahren Sie die Antwort und den Link zur Satzung mit der Buchungsbestätigung auf. So wird die Kurtaxe zu einem kalkulierbaren Teil der Campingkosten statt zu einer Überraschung am Anreisetag. Wenn Quelle und Rechnung voneinander abweichen, bitten Sie um Erläuterung und wenden Sie sich bei der rechtlichen Grundlage an die zuständige Gemeinde.

Quellen

  1. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (BayernPortal)
  2. Bayerisches Staatsministerium der Justiz (BAYERN.RECHT)
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (Gesetze im Internet)
  4. Campingpark Oberammergau GmbH