Grillen bei Trockenheit: Platzordnung und Waldbrandwarnungen beachten
08.10.2026
Am Beispiel des Europa-Park Camping zeigt sich: Neben den ausgeschilderten Grillregeln sind auch verbindliche Anweisungen des Platzpersonals zu beachten.
Erst die Regeln prüfen, dann den Grill auspacken
Trockene Tage machen den Grillabend nicht automatisch unmöglich – aber sie sind ein guter Anlass, die Erlaubnis nicht vorauszusetzen. Beginnen Sie bei der Platzordnung: Ist Grillen überhaupt gestattet, welche Geräte sind zulässig und gibt es dafür einen ausgewiesenen Bereich? Eine Platzordnung kann konkrete Vorgaben machen. So untersagt der Europa-Park Camping offenes Feuer und Grillen mit direktem Bodenkontakt; dort ist Grillen nur in mitgebrachten Grillstellen oder an ausgewiesenen Lagerfeuerplätzen erlaubt. Das ist ein Beispiel für einen einzelnen Platz, keine allgemeine Regel für alle Campingplätze. Fragen Sie im Zweifel an der Rezeption nach, bevor Sie Kohle anzünden oder den Gasgrill aufstellen.
Warnstufe ist Information, keine Grillfreigabe
Prüfen Sie die Waldbrandinformation für den Landkreis, in dem Sie tatsächlich übernachten, möglichst am selben Tag. In Brandenburg werden die Waldbrandgefahrenstufen für ganze Landkreise ausgerufen. Ein Wert für den Heimatort oder die Anreise sagt daher nicht zwingend etwas über den Campingplatz aus. Die Stufen zeigen die unterschiedliche Gefahr an, sind aber nicht selbst eine Grill-Erlaubnis. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg weist darauf hin, dass sich aus den Stufen für Waldbesucher keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote ergeben. Daraus folgt nicht, dass Grillen immer erlaubt wäre: Platzordnung, konkrete behördliche Vorgaben und örtliche Anweisungen bleiben zu beachten. Bei Unsicherheit fragen Sie an der Rezeption und verzichten Sie lieber auf offenes Feuer.
Abstand zum Wald: Brandenburg hat eine klare Grenze
Für Brandenburg steht die Grenze ausdrücklich im Landeswaldgesetz: Im Wald und weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten. Das ist eine landesspezifische Regel, nicht die vollständige Rechtslage für ganz Deutschland. Als Urlaubsgast sollten Sie keine Ausnahme unterstellen: Halten Sie sich an Verbotsschilder und fragen Sie die zuständige Stelle, wenn der Grillplatz nahe am Wald liegt. Auch ein ausgewiesener Campingplatz macht die geltende Waldregel nicht automatisch unwirksam.
Wenn Grillen erlaubt ist: sicher und umsichtig handeln
Wählen Sie nur die ausdrücklich zugelassene Grillstelle und setzen Sie das Gerät auf den vorgesehenen, stabilen Untergrund – nicht direkt auf Gras oder Laub. Halten Sie brennbare Dinge aus dem unmittelbaren Grillbereich fern und lassen Sie Glut nicht unbeaufsichtigt. Bei auffrischendem Wind, Funkenflug oder einem Platzverbot ist die richtige Entscheidung, nicht anzufeuern beziehungsweise sofort nach Anweisung der Platzleitung zu handeln. Halten Sie außerdem Waldzufahrten frei, damit Feuerwehr und Rettungskräfte passieren können. Das sind praktische Vorsichtsmaßnahmen, kein Ersatz für die örtliche Platzordnung oder behördliche Vorgaben. Nutzen Sie bei einem Verbot eine kalte Mahlzeit oder eine ausgewiesene Gemeinschaftsküche, sofern der Platz sie anbietet. Die sichere Reihenfolge ist einfach: lokale Warnlage prüfen, Platzordnung lesen, dann bei Unklarheit Personal fragen.