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Gasdruckregler im Camper: Betriebsdruck, Prüfung und Austausch

09.10.2026

Der Gasdruckregler senkt den Flaschendruck auf den für die Gasgeräte vorgesehenen Betriebsdruck; bei vielen Campinganlagen sind das 30 mbar. In Deutschland ist die fest eingebaute Flüssiggasanlage grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate zu prüfen. Das ist von den Austauschfristen einzelner Bauteile zu unterscheiden.

Was der Betriebsdruck praktisch bedeutet

Ein Gasdruckregler macht aus dem hohen Druck in der Flasche den niedrigeren, für die angeschlossenen Geräte vorgesehenen Druck. Truma nennt für die von ihm beschriebenen Caravan-Geräte 30 mbar. Entscheidend ist aber nicht eine vermeintliche Universalzahl: Regler und Geräte müssen zusammenpassen. Prüfen Sie Typenschild und Geräteunterlagen, bevor Sie einen Regler auswählen oder tauschen. Ein Regler mit anderem Ausgangsdruck ist kein sinnvoller Ersatz, nur weil die Anschlüsse mechanisch passen. Notieren Sie vor dem Einkauf außerdem, welches Reglermodell verbaut ist und ob die Anlage eine oder zwei Flaschen versorgt. Bei einem Umbau sollten Sie diese Angaben mit einer Fachkraft abgleichen, statt nur die sichtbare Anschlussform zu vergleichen. Maßgeblich ist die vollständige Kombination aus Gerät, Regler und Einbausituation.

Prüfintervall ist nicht gleich Austauschfrist

Für die von § 60 StVZO erfassten Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gilt: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, erneut vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend im Abstand von 24 Monaten. Die Regelung verweist dabei auf Freizeitfahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg pro Stunde, deren Anlage nicht dem Fahrzeugantrieb dient. Bei der G-607-Prüfung werden Druckregler und Schläuche auch auf sichtbare Schäden und altersbedingten Verschleiß kontrolliert. Das zweijährige Anlagenintervall beantwortet daher nicht automatisch, wie lange ein bestimmter Regler verwendet werden darf: Maßgeblich bleiben Kennzeichnung, Herstellerangaben und der Zustand des Bauteils. Lassen Sie die Frist bei der Prüfung konkret anhand Ihres Reglers klären. Halten Sie die Prüfbescheinigung griffbereit und tragen Sie den nächsten Termin in Kalender oder Wartungsplan ein. Das verhindert, dass eine durchgeführte Prüfung mit einer noch offenen Austauschvorgabe verwechselt wird.

Warnzeichen und Austausch

Risse, poröse Schläuche, beschädigte Regler oder auffällige Ablagerungen sind keine kosmetischen Mängel. Truma beschreibt, dass ölige Partikel aus verunreinigtem Flüssiggas sich in Regler, Schlauch und Leitungen ansammeln und den Gasweg verstopfen können. Ein beschädigter, dadurch nicht mehr funktionierender Truma-Regler wird laut Hersteller nicht geöffnet oder repariert, sondern vollständig ersetzt. Die Aussage bezieht sich auf Truma-Regler; bei anderen Modellen gelten deren Produktunterlagen. Bei Verdacht auf Defekt Gaszufuhr schließen, Anlage nicht weiter betreiben und eine Fachkraft hinzuziehen. Versuchen Sie nicht, den Regler aufzuschrauben oder mit ungeeigneten Mitteln zu reinigen. Ein sichtbarer Mangel ist ein Grund, den Einsatz zu stoppen und eine fachgerechte Klärung zu veranlassen; das bloße Zurücksetzen oder erneute Anschließen behebt keine beschädigte Komponente.

Sinnvolle Wartungsroutine

Nutzen Sie den Flaschenwechsel für einen kurzen Blick auf Regler, Schlauch und Anschlüsse; Truma empfiehlt bei seinen Filtermodellen die regelmäßige Kontrolle der Filterpatrone, insbesondere bei jedem Flaschenwechsel. Das ersetzt keine Dichtheits- oder Funktionsprüfung. Nach einem Reglerwechsel kann eine Fachwerkstatt die korrekte Installation und Dichtheit der Anlage kontrollieren. Halten Sie das Typenschild, die Geräteunterlagen sowie den letzten Prüfbeleg bereit. So kann die prüfende Fachkraft die passende Druckstufe und die nächste Bauteilfrist statt einer Schätzung zugrunde legen. Sinnvoll ist eine kleine Dokumentation: Hersteller und Modell des Reglers, lesbares Herstellungs- oder Kennzeichnungsdatum, Datum der letzten G-607-Prüfung und Hinweise aus der Bedienungsanleitung. Fehlt die Kennzeichnung oder ist das Alter nicht feststellbar, lassen Sie den Punkt bei der nächsten Prüfung ausdrücklich beurteilen. So bleibt die Wartung nachvollziehbar, auch wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet
  2. Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
  3. Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
  4. Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG