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Einbruchspuren am Camper: Polizei und Versicherung geordnet informieren

09.10.2026

Nach einem Einbruch am Camper zuerst für Sicherheit sorgen, die Polizei verständigen und den Tatort möglichst unverändert lassen. Eine klare Liste, Fotos und eine zeitnahe Schadenmeldung erleichtern die weitere Klärung – maßgeblich bleiben jedoch die Bedingungen des eigenen Vertrags.

Erst Sicherheit, dann Spuren

Steht die Tür offen oder ist unklar, ob sich noch jemand im Camper befindet, gehen Sie nicht hinein. Bei akuter Bedrohung rät die Polizeiliche Kriminalprävention zum Notruf 110. Ist die Gefahr vorbei, lassen Sie die Einrichtung zunächst so, wie sie ist: Schubladen schließen, Gegenstände aufheben oder Türgriffe abwischen kann mögliche Spuren beeinträchtigen. Die Polizei empfiehlt, eine Straftat auch dann anzuzeigen, wenn der Einbruchversuch erfolglos blieb oder nichts fehlt. ([Polizeiliche Kriminalprävention: Informationen für Opfer von Einbruch](https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/einbruch/))

Tatort und Schaden geordnet festhalten

Warten Sie nach Möglichkeit auf die polizeiliche Aufnahme und fragen Sie, bevor Sie aufräumen oder die beschädigte Tür reparieren lassen. Der GDV veröffentlicht unverbindliche Musterbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung; darin sollen Versicherte den Schaden unverändert lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben sind. Wenn eine Veränderung unumgänglich ist – etwa um Regen abzuhalten oder den Camper wieder sicher zu verschließen –, dokumentieren Sie den Zustand vorher und nachher mit Übersichts- und Detailfotos. Bewahren Sie ausgetauschte oder beschädigte Teile auf und klären Sie das weitere Vorgehen mit dem Versicherer. Das GDV-Muster ist kein automatisch geltender Vertragstext: Es ist als unverbindliche Vorlage gekennzeichnet, und konkrete Pflichten hängen von Ihrer Police ab. ([GDV: AERB 2010, Musterbedingungen](https://www.gdv.de/resource/blob/6030/796aafe1a781bccb20b6d32049aeb17b/10-allgemeine-bedingungen-fuer-die-einbruchdiebstahl--und-raubversicherung--aerb-2010--data.pdf))

Fehlendes Inventar als nachvollziehbare Liste

Notieren Sie zunächst alles, was fehlt oder beschädigt ist, auch wenn die Liste noch unvollständig ist. Hilfreich sind konkrete Angaben wie Gegenstand, Marke und Modell, Farbe, Seriennummer (falls vorhanden), ungefähres Alter sowie Kaufpreis oder Wiederbeschaffungsbeleg. Trennen Sie klar zwischen sicher entwendeten Dingen und Gegenständen, deren Verlust Sie erst vermuten. Reichen Sie das Verzeichnis sowohl bei der Polizei als auch – nach Vorgabe Ihres Vertrags – beim Versicherer ein; weitere Funde oder nachträglich bemerkte Verluste lassen sich ergänzen. Das GDV-Muster sieht ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen für Polizei und Versicherer vor. ([GDV-Musterbedingungen, Abschnitt B § 8](https://www.gdv.de/resource/blob/6030/796aafe1a781bccb20b6d32049aeb17b/10-allgemeine-bedingungen-fuer-die-einbruchdiebstahl--und-raubversicherung--aerb-2010--data.pdf))

Versicherung früh informieren – aber den Vertrag prüfen

Melden Sie den Vorfall zeitnah über den Schadenkanal Ihres Versicherers und notieren Sie Datum, Ansprechperson und Vorgangsnummer. Als konkretes Beispiel nennt der ADAC für seine Campingversicherung bei Standfahrzeugen eine Meldefrist von einer Woche; daraus lässt sich keine allgemeine Frist für andere Verträge ableiten. Fragen Sie, ob vor Reparatur oder Entsorgung eine Freigabe oder Besichtigung nötig ist und welche Nachweise erwartet werden. Ein ADAC-Beispiel zeigt, warum die Einordnung zählt: Die dortige Campingversicherung betrifft nicht zugelassene Standfahrzeuge samt Inventar; zugelassene Reisefahrzeuge verweist der Anbieter auf seine Autoversicherung. Daraus folgt keine pauschale Deckungszusage für jeden Camper oder jeden entwendeten Gegenstand. ([ADAC: Campingversicherung – Schaden melden](https://www.adac.de/produkte/versicherungen/campingversicherung/schaden/))

Ein kleines Paket für die weitere Klärung

Legen Sie Fotos, Polizeivorgangsnummer, Liste der fehlenden Sachen, vorhandene Kaufbelege und eine kurze Chronologie in einem Ordner ab. Schreiben Sie auf, wann Sie den Camper zuletzt unbeschädigt gesehen haben, wann Sie den Schaden bemerkten und welche Sicherungsmaßnahmen Sie danach vorgenommen haben. Diese Trennung zwischen Beobachtung und Vermutung erleichtert Rückfragen; sie ersetzt weder die polizeiliche Bewertung noch die Entscheidung des Versicherers. Falls Schlüssel, Ausweis oder Zahlungskarten fehlen, kümmern Sie sich zusätzlich um nötige Sperren oder den Austausch betroffener Schließzylinder.

Quellen

  1. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. ADAC