Dauercampingparzelle übernehmen: Inventar und Betreiberzustimmung prüfen
09.10.2026
Wer einen Dauerstellplatz samt Wohnwagen oder Vorzelt übernimmt, sollte den Kauf beweglicher Sachen vom Nutzungsvertrag trennen. Klären Sie die schriftliche Zustimmung des Betreibers, die Laufzeit des zugrunde liegenden Pachtvertrags, Kosten und den genauen Inventarbestand, bevor Geld und Schlüssel den Besitzer wechseln.
Zwei verschiedene Dinge werden übernommen
Beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens, Vorzelts oder Gartenmöbelsatzes geht es um Eigentum an Gegenständen. Der Dauerstellplatz dagegen beruht auf einem eigenen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber oder Verpächter. Ein Kaufvertrag zwischen ausscheidendem und neuem Camper über den Wohnwagen überträgt deshalb nicht von selbst die Parzelle oder den laufenden Platzvertrag. Für bewegliche Sachen nennt § 929 BGB Übergabe und Einigung über den Eigentumsübergang als Voraussetzungen ([§ 929 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html)). Bei einem Pachtvertrag schuldet der Pächter die vereinbarte Pacht; auf Pachtverträge außerhalb der Landpacht finden grundsätzlich Mietvorschriften entsprechend Anwendung ([§ 581 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__581.html)). Entscheidend bleibt, was im konkreten Vertrag steht und ob der Betreiber einen neuen Vertrag mit Ihnen schließt.
Zustimmung vor dem Kaufpreis klären
Lassen Sie sich vom Betreiber vorab schriftlich bestätigen, ob der Nachfolger die Parzelle nutzen darf, ab welchem Datum und auf welcher Vertragsgrundlage. § 540 BGB sagt für die Gebrauchsüberlassung an Dritte: Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter die Mietsache grundsätzlich nicht einem Dritten zur Nutzung überlassen ([§ 540 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html)). Das ist nicht automatisch eine vollständige Regel für jede Vertragsübernahme auf jedem Campingplatz; Vertragstyp und Klauseln sind zu prüfen. Auch § 415 BGB betrifft die Übernahme einer Schuld und verlangt dafür die Genehmigung des Gläubigers, wenn Alt- und Neuschuldner sie vereinbaren – das ersetzt nicht ohne Weiteres die Einigung über einen neuen Stellplatzvertrag ([§ 415 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__415.html)). Fragen Sie deshalb konkret: Wird der Altvertrag beendet, geändert oder ein neuer geschlossen? Wer haftet bis zur schriftlich vereinbarten Übergabe für Pacht, Strom, Wasser, Müll und offene Forderungen?
Laufzeit, Kosten und Bedingungen nachlesen
Lassen Sie sich den vollständigen Platzvertrag samt Anlagen und Platzordnung zeigen. Notieren Sie Vertragsparteien, Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, jährliche Pacht, Nebenkosten, Kaution, zulässige Nutzung sowie Regeln für bauliche Veränderungen und Rückbau. Prüfen Sie, ob der Hauptvertrag des Betreibers mit dem Grundstückseigentümer befristet ist und ob Ihr eigener Vertrag davon abhängt. Ein Fall vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg betraf einen Dauerstellplatzvertrag, in dem Unterpachtverhältnisse mit dem Ende des Hauptpachtvertrags enden sollten; das ist ein konkretes Vertragsbeispiel, keine pauschale Aussage über alle Plätze ([Entscheidung des VerfG Brandenburg, 30.09.2010](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/12668)). Wenn Laufzeit oder Fortbestand unklar sind, lassen Sie sich die Auskunft vom Betreiber schriftlich geben, statt auf mündliche Zusagen des Verkäufers zu bauen.
Inventar einzeln erfassen und Zustand festhalten
Gehen Sie die Parzelle gemeinsam ab und erstellen Sie eine Liste mit jedem mitverkauften Gegenstand: Hersteller oder Typ, erkennbare Seriennummer, Zubehör, Schlüssel und sichtbare Schäden. Trennen Sie bewegliches Inventar von fest verbundenen oder möglicherweise genehmigungspflichtigen Einbauten wie Terrasse, Schuppen oder Zaun; klären Sie mit dem Betreiber, ob diese bleiben dürfen und wer sie rechtmäßig eingebracht hat. Fotos mit Datum und ein unterschriebenes Übergabeprotokoll helfen, den vereinbarten Zustand festzuhalten. Erfassen Sie Zählerstände sowie übergebene Dokumente und Schlüssel. Weil § 929 BGB für bewegliche Sachen Übergabe und Einigung über den Eigentumsübergang nennt, sollte der Vertrag eindeutig bestimmen, welche Sachen dazugehören und wann sie übergeben werden ([§ 929 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html)).
Zahlung an klare Bedingungen knüpfen
Ein alltagstauglicher Ablauf ist: erst Platzvertrag und Genehmigungen prüfen, dann Inventarliste und Kaufpreis vereinbaren, zuletzt beide Übergaben dokumentieren. Im Kaufvertrag können Sie festhalten, dass der Kauf nur zustande kommt, wenn der Betreiber den neuen Platzvertrag bis zu einem bestimmten Datum schriftlich anbietet oder die Nutzung schriftlich genehmigt. Regeln Sie, was geschieht, wenn diese Voraussetzung ausbleibt, und zahlen Sie nicht den vollen Betrag allein aufgrund einer Reservierung oder eines Handschlags. Das ist eine praktische Absicherung, keine Garantie für einen bestimmten rechtlichen Ausgang. Bei größeren Beträgen, fest eingebauten Anlagen, Streit über Eigentum oder widersprüchlichen Vertragsklauseln ist individuelle Rechtsberatung sinnvoll.