Camping in der Schweiz: Vignette, PSVA und Anreisekosten
09.10.2026
Für die Schweizer Straßenabgabe zählt beim Wohnmobil vor allem das zulässige Gesamtgewicht: Bis 3,5 Tonnen gilt auf Nationalstraßen die Vignette, darüber die PSVA.
Zuerst den Fahrzeugschein prüfen
Für die Budgetplanung ist nicht die Bezeichnung „Camper“ entscheidend, sondern die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen. Wohnmobile bis zu diesem zulässigen Gesamtgewicht sind auf Autobahnen und Autostrassen vignettenpflichtig. Bei schwereren Fahrzeugen greift die Schwerverkehrsabgabe; für schwere Wohnmotorwagen wie Camper wird sie als PSVA erhoben. Prüfen Sie deshalb vor der Abfahrt das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein, nicht das tatsächliche Urlaubsgepäckgewicht. So vermeiden Sie, versehentlich den Preis einer Vignette als vollständige Schweizer Straßenabgabe einzuplanen. [BAZG: Verkehrsabgaben](https://www.bazg.admin.ch/de/schwerverkehrsabgabe-lsva-psva-schweiz), [BAZG: Vignetten-FAQ](https://www.bazg.admin.ch/de/faq-vignette-und-e-vignette-erwerb)
Leichtes Wohnmobil: Vignette budgetieren
Die Vignette kostet CHF 40. Es gibt keine Kurzzeitvignette, auch ein einzelner Schweizbesuch erfordert also den vollen Preis, sofern Sie Nationalstraßen benutzen. Klebe- und E-Vignette haben denselben Verkaufspreis. Planen Sie bei einem Gespann außerdem den Anhänger ein: Anhänger sind grundsätzlich ebenfalls abgabepflichtig, sofern sie nicht selbst unter die Schwerverkehrsabgabe fallen. Als einfache Rechenprobe: Ein bis 3,5 Tonnen schweres Wohnmobil samt nicht schwerverkehrsabgabepflichtigem Anhänger kostet für die Vignetten CHF 40 + CHF 40 = CHF 80, wenn beide auf abgabepflichtigen Nationalstraßen eingesetzt werden und noch keine gültige Vignette haben. [BAZG: Vignetten-FAQ](https://www.bazg.admin.ch/de/faq-vignette-und-e-vignette-erwerb)
Schweres Wohnmobil: PSVA statt Vignette
Bei einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen ist die relevante Position nicht die 40-Franken-Vignette, sondern die PSVA. Für ausländische Fahrzeuge berechnet sich diese nach dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs beziehungsweise einer abgabepflichtigen Anhängelast sowie nach dem gewählten Zeitraum. Die konkrete Summe sollte daher für Fahrzeugdaten und Reisedauer im offiziellen Via-Portal geprüft werden; eine pauschale „Camping-Maut“ wäre kein verlässlicher Betrag. Wichtig für die Aufenthaltsplanung: Die PSVA für ausländische Fahrzeuge fällt an jedem Aufenthaltstag an, auch wenn das Fahrzeug währenddessen auf dem Campingplatz abgestellt bleibt. [BAZG: PSVA für ausländische Fahrzeuge](https://www.bazg.admin.ch/en/lump-sum-heavy-vehicle-charge-psva-for-foreign-vehicles), [PSVA-FAQ](https://www.bazg.admin.ch/en/lump-sum-heavy-vehicle-charge-psva-for-foreign-vehicles-faq)
Vor der Grenze erledigen
Wer mit ausländisch zugelassenem, PSVA-pflichtigem Wohnmobil anreist, kann die Abgabe vorab über das BAZG-Via-Portal bezahlen. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich; laut BAZG ist Kartenzahlung möglich. Das macht die Zahlung zu einem sinnvollen Punkt auf der Abfahrts-Checkliste: Kennzeichen- und Fahrzeugdaten bereithalten, Tarif und Zeitraum in Via eingeben und anschließend die Zahlung im Reiseordner beziehungsweise digital griffbereit ablegen. Die letzte Empfehlung ist eine praktische Ordnungshilfe, keine zusätzliche behördliche Nachweispflicht. [BAZG: Via-Portal](https://www.bazg.admin.ch/de/via-pauschale-schwerverkehrsabgabe-psva-online-bezahlen)
Anreisekosten als getrennte Budgetzeilen führen
Ein brauchbares Reisebudget trennt die Schweizer Straßenabgabe von der Anfahrt bis zur Grenze und von den laufenden Campingkosten. Notieren Sie für die Zufahrt Kraftstoff, mögliche Maut oder Streckenentgelte im jeweiligen Transitland sowie optionale Tunnel- oder Fährkosten nur dann, wenn die gewählte Route sie tatsächlich nutzt. Für die Schweiz selbst kommt je nach Fahrzeug entweder der Vignettenposten oder die PSVA hinzu; beim Anhänger kann eine eigene Vignette nötig sein. Tragen Sie daher zunächst Fahrzeugklasse, zulässiges Gewicht, Reisetage und Gespannkonfiguration ein und füllen Sie danach den passenden Gebührenposten aus. Die Gebührenwerte ändern sich; die hier genannten Vignetten- und PSVA-Informationen wurden am 9. Oktober 2026 bei den Bundesstellen überprüft. [BAZG: Vignetten-FAQ](https://www.bazg.admin.ch/de/faq-vignette-und-e-vignette-erwerb), [BAZG: ausländische PSVA-Fahrzeuge](https://www.bazg.admin.ch/en/lump-sum-heavy-vehicle-charge-psva-for-foreign-vehicles)