Camping-Maut in der Schweiz: Fahrzeugklasse und Strecke zusammen planen
09.10.2026
Bei der Schweizer Camping-Maut entscheidet nicht allein die Autobahnroute: Fahrzeugart und zulässiges Gesamtgewicht bestimmen, ob eine Vignette oder die pauschale Schwerverkehrsabgabe relevant ist. Wer Fahrzeug und Streckenplan gemeinsam prüft, vermeidet falsche Kostenannahmen.
Erst das Fahrzeug, dann den Routenpreis prüfen
Bei einer Campingreise durch die Schweiz ist „Mautkosten“ keine einzelne, für alle Fahrzeuge gleiche Position. Die erste Frage lautet: Was für ein Fahrzeug ist zugelassen, und welches zulässige Gesamtgewicht steht in den Papieren? Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fällt eine Schwerverkehrsabgabe an. Die Abgabe kann leistungsabhängig als LSVA oder pauschal als PSVA erhoben werden. Die Unterscheidung der Fahrzeugart ist deshalb entscheidend, bevor ein Routenplanerpreis als Gesamtkosten interpretiert wird. [BAZG: Schwerverkehrsabgabe](https://www.bazg.admin.ch/de/schwerverkehrsabgabe-lsva-psva-schweiz).
Wohnmobil und Caravan nicht in eine Klasse werfen
Bei leichten Fahrzeugen und Anhängern gilt grundsätzlich die Vignettenpflicht; die BAZG-FAQ nennt Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen als vignettenpflichtig, soweit sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Für ein schweres Wohnmobil reicht der Blick auf die Autobahnvignette dagegen nicht: Wohnmobile und Caravans werden in den Schweizer Regeln auch als Fahrzeugarten der pauschalen Schwerverkehrsabgabe genannt. Prüfe daher Zugfahrzeug und Caravan einzeln anhand ihrer Zulassungspapiere und ordne erst danach die Abgabe zu. Die Kategorien beziehen sich nicht bloß auf das, was gerade tatsächlich geladen ist. Für Zweifelsfälle bei einer ungewöhnlichen Kombination oder Zulassung sollte die BAZG-Auskunft beziehungsweise das offizielle Via-Angebot vor Abfahrt maßgeblich sein. [BAZG-FAQ zur Vignette](https://www.bazg.admin.ch/de/faq-vignette-und-e-vignette-erwerb) und [BAZG-Merkblatt PSVA für ausländische Fahrzeuge](https://www.bazg.admin.ch/dam/en/sd-web/OeCLGLxjWhTI/15_94_fact_sheet-on-the-swiss-lump-sum-heavy-vehicle-charge-psva.pdf).
Die Streckenwahl ändert nicht jede Abgabe
Eine Routenalternative kann Mautkosten senken, aber sie ist nicht automatisch ein Weg um eine fahrzeugbezogene Abgabe herum. Die pauschale Schwerverkehrsabgabe für die genannten schweren Campingfahrzeuge gilt laut Merkblatt auf dem gesamten Strassennetz, nicht nur auf Autobahnen. Wer mit einem solchen Fahrzeug Landstrassen statt Autobahnen wählt, sollte die PSVA deshalb nicht einfach aus der Kalkulation streichen. Umgekehrt können Maut- oder Vignettenkosten für leichte Fahrzeuge vom tatsächlich genutzten Strassennetz abhängen. Bevor du eine Umfahrung allein wegen einer vermeintlich mautfreien Fahrt wählst, trenne also die fahrzeugbezogene Abgabe von den Kosten, die nur bei bestimmten Strassen oder Abschnitten anfallen.
Ein belastbarer Kostenvergleich in vier Schritten
Lege für jede Route dieselben Eingabedaten fest: (1) Fahrzeugart und zulässiges Gesamtgewicht des Wohnmobils beziehungsweise Zugfahrzeugs, (2) zulässiges Gesamtgewicht des Caravans, (3) Reisedaten und Übernachtungsdauer in der Schweiz, (4) geplante Autobahn- und sonstige Strecken. Trage danach die passende Abgabe als eigene Zeile ein: Vignette, falls das Fahrzeug in diese Kategorie fällt, oder PSVA, falls die schweren Fahrzeugregeln greifen. Die Schweizer Jahresvignette kostet CHF 40; schwere Fahrzeuge und die pauschale Abgabe brauchen eine separate Prüfung. Vergleiche anschließend zusätzliche Strecken- oder Tunnelgebühren, Kraftstoff und die Fahrzeit. Die Reihenfolge verhindert, dass ein scheinbar günstiger Autobahnverzicht die PSVA versehentlich verschwinden lässt. [BAZG-FAQ](https://www.bazg.admin.ch/de/faq-vignette-und-e-vignette-erwerb).
Beispiel: kurzer Transit oder längerer Aufenthalt?
Stell dir zwei Planvarianten für dasselbe schwere Wohnmobil vor: Die erste führt auf direktem Weg über Autobahnen durch die Schweiz, die zweite meidet diese Straßen und verlängert den Weg über Nebenrouten. Für die Kostenübersicht sind das zwei unterschiedliche Fahrzeiten und möglicherweise unterschiedliche streckenabhängige Positionen. Die PSVA darf in diesem Vergleich jedoch nicht nur bei der Autobahnvariante erscheinen, denn sie gilt auf dem gesamten Straßennetz. Bei einem leichten Fahrzeug kann dagegen die Vignette von CHF 40 eine zentrale Position sein. Das Beispiel ist keine Tarifberechnung: Der konkrete PSVA-Betrag hängt von den Angaben und dem gewählten Zeitraum ab. Nutze dafür vor Buchung den offiziellen Via-Kanal und prüfe die aktuellen Angaben für dein Fahrzeug.